Europäische Kommission klärt die Bedeutung der “Anonymen Krypto-Wallets

Sead Fadilpašić
| 3 min read

Die Europäische Kommission bestätigte, dass ihre geplante neue Reihe von Gesetzesvorschlägen Kryptoasset-Konten betrifft, die von Virtual Asset Service Providern (VASPs), wie z.B. Börsen, zur Verfügung gestellt werden, aber nicht von nicht-börsennotierten Privacy Wallets, wie Wasabi oder Samourai.

Source: Adobe/VanderWolf Images

“In der Tat werden Open-Source-Wallets, die keine Geldbörsen sind, nicht unter das Verbot fallen”, so ein Sprecher der Europäische Kommission gegenüber Cryptonews.com.

Dies ist, weil die Anti-Geldwäsche (AML) Rahmen auf Akteure basiert “die Torwächter unseres Finanzsystems sind und AML Regeln anwenden müssen, um es von illegalen Geldern zu schützen” – und im Fall von Kryptoassets, die VASPs, einschließlich der finanziellen Einheiten, die virtuelle Vermögenswerte (VA) Dienstleistungen, so der Sprecher.

“Aber diese Anforderung gilt nicht für nicht gehostete Wallets, die von den Benutzern selbst beibehalten werden,” fügte der Sprecher hinzu.

Wie bereits berichtet, kündigte die EU-Kommission “ein ehrgeiziges Paket” von Gesetzesvorschlägen an. Die vorgeschlagene Reform würde die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CFT) auf den gesamten Krypto-Sektor ausweiten, von allen Dienstleistern verlangen, dass sie eine Sorgfaltsprüfung ihrer Kunden durchführen, die vollständige Rückverfolgbarkeit von Krypto-Transfers ermöglichen und “anonyme Krypto-Asset-Wallets” verbieten.

Dieser Vorschlag steht im Zusammenhang mit den Vorschriften der Financial Action Task Force (FATF). Laut einem “Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Begleitinformationen für Geldtransfers und bestimmte Krypto-Assets” vom 20. Juli,

“steht dieser Vorschlag im Einklang mit den jüngsten Änderungen der Empfehlungen der [FATF], insbesondere in Bezug auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Einrichtungen, die den AML/CFT-Anforderungen unterliegen, um Anbieter von virtuellen Vermögenswerten und die Abschwächung von Risiken, die sich aus deren Aktivitäten ergeben.”

Deshalb, so argumentieren sie, sind Zahlungsdienstleister (PSPs), die an Geldtransfers beteiligt sind, schon seit einigen Jahren verpflichtet, bei jedem Geldtransfer Informationen über den Absender und den Empfänger mitzuliefern sowie “diese Informationen den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.”

Diese Pflichten zur Weitergabe von Informationen im Rahmen von Überweisungen werden oft als “Travel Rule” bezeichnet. In den letzten Jahren haben die internationalen Standardsetzer, insbesondere die FATF, aufgrund der wachsenden Besorgnis über Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten beschlossen, das bereits für Zahlungsdienstleister entwickelte “Transparenzregime” für Geldtransfers auf VASPs, die Transfers von virtuellen Vermögenswerten abwickeln, abzustimmen.

Somit heißt es, dass,

“Der vorliegende Vorschlag darauf abzielt, diese neuen Anforderungen an die VASPs in das EU-Recht einzuführen, indem er eine Verpflichtung für diese Akteure vorsieht, Daten über die Absender und Empfänger der von ihnen betriebenen Transfers von virtuellen oder Krypto-Vermögenswerten zu sammeln und zugänglich zu machen.”

In der Zwischenzeit ist in den USA eine Debatte über sogenannte “unhosted wallets” entbrannt.

Alles begann im Dezember 2020, als Bedenken aufkamen, dass der damalige Finanzminister Steven Mnuchin in den letzten Wochen der Donald Trump-Administration eine Reihe von Regulierungen im Zusammenhang mit selbst gehosteten Wallets anführen würde – und diese möglicherweise “ohne Überprüfung durch den Kongress und ohne sinnvolle Beteiligung der Industrie” durchpeitschen würde.

Zahlreiche Brancheninsider, Krypto-Fans und auch Politiker erhoben ihre Stimme dagegen. Auch amerikanische Kryptobörsen starteten einen Abwehrkampf gegen die Vorschläge, die darauf abzielen, US-Handelsplattformen zu zwingen, bestimmte Transaktionen an einen staatlich bestellten Monitor zu melden, und die gleiche Art von Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Vorschriften anzuwenden, die es von konventionellen Finanzinstituten verlangt, nämlich alle Transaktionen über einen bestimmten Geldwert zu melden.

Dann wurden die umstrittenen Vorschläge offenbar an die Joe Biden-Administration weitergegeben. Für FinCEN sind “unhosted wallets” nur reguläre Krypto-Wallets, die von Krypto-Nutzern kontrolliert werden, während Bitcoin (BTC) Pädagoge und Unternehmer Andreas M. Antonopoulos diese Begriffe als “Propaganda mit finsterer Absicht” bezeichnete.

Ende Januar kündigte Biden an, dass er alle aktiven Agentur Vorschläge einfrieren würde, einschließlich der unhosted wallets.
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