Die EU verbietet Zahlungen mit Bargeld über 10.000 Euro, Krypto-Überwachung verschärft

Georg Steiner
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Die Europäische Union hat ihre Pläne umgesetzt und führt eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Zahlungen ein. Als Grund wird, wie so oft in diesem Zusammenhang, der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus angeführt.

Euroscheine Bargeld

Schon im Dezember des Vorjahres zeichnete sich das ab, was jetzt beschlossen wurde. Nachdem bereits in einigen Ländern der EU eine Bargeldobergrenze gilt, kommt diese jetzt auch in der gesamten Union.

Deutschland wollte sogar 7.000 Euro als Grenze

Einige Länder wie Deutschland hatten sogar eine niedrigere Grenze von 7.000 Euro angestrebt, konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen. Damit ist ein weiterer Schritt gesetzt, um die Zahlungen mit Bargeld zurückzudrängen.

Schon in den letzten Jahren ging der Marktanteil von Bargeld im Vergleich zu Karten und digitalen Lösungen zurück. Doch es bleibt nicht nur bei der Bargeldobergrenze. Daneben nimmt die EU auch den Handel mit Luxusgütern und große Fußballklubs verstärkt unter die Lupe.

Überwachung von Superreichen, Luxusgütern und Kryptowährungen


Wer mit Luxusgütern handelt, muss zukünftig seine Kunden überprüfen und Verdächtiges an die Behörden melden. Das gilt unter anderem für Privatflugzeuge, Schiffe, Juwelen und Luxusautos. Daneben will die EU auch mehr Informationen über Superreiche und deren Handel mit Kryptowährungen.

Deren Regulierung erhält damit eine weitere Verschärfung. Das betrifft auch neue Coins wie Launchpad XYZ, die weiterhin regelmäßig auf den Markt drängen.

Hier setzen die Behörden bei einem Vermögen von über 50 Millionen Euro an. Selbst die Eigentümer von Unternehmen, deren Anteil 25 Prozent übersteigt, müssen zukünftig in Europa registriert werden. Begründet wird dies alles mit einem verstärkten Kampf gegen die Geldwäsche und mögliche Umgehung von Sanktionen, wie jene gegen Russland.

Kommt die Behörde nach Frankfurt?


Noch müssen die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament der grundsätzlichen Einigung zustimmen, doch diese Zustimmung gilt als Formsache. Die neuen Überwachungsmaßnahmen sollen von einer neuen Geldwäsche-Behörde durchgeführt werden. Deutschland versucht den Sitz dieser neuen Behörde ins Land zu holen und hat Frankfurt als Standort vorgeschlagen.

In Deutschland gilt bisher keine Bargeldobergrenze. Allerdings müssen sich die Kunden bei Zahlungen über 10.000 Euro ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt.