Der neue EU Datenschutz gefährdet die Blockchain

Georg Steiner
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Das neue Recht auf Vergessen passt nicht zur dezentralen Struktur der Blockchain Blockchain Eigentümer sind noch die Ausnahme Software Entwickler gefordert

Genau einen Monat vor Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung taucht nun ein weiteres Problem der restriktiven Maßnahmen auf. Die Blockchain könnte gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Worum geht es dabei?

Europas Unternehmen und die davon ebenso betroffenen Internetkonzerne wie Google und Facebook rotieren bereits seit Monaten. Die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) regelt den Datenschutz in Europa umfassend neu. Die Rechte der Konsumenten werden dabei massiv ausgebaut, die Pflichten der Unternehmen massiv erweitert. Neu ist jedenfalls die Strafe für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, die bis zu einer Summe von 20 Millionen Euro, oder 4 % des Jahresumsatzes gehen können.

Noch bevor das Regelwerk am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft tritt häufen sich die möglichen Probleme, die Europas Spitzenjuristen in ihrem Regulierungswahn offenbar nicht bedacht hatten.

Der neue Datenschutz räumt Nutzern das Recht auf Vergessen, das bedeutet auf Löschung der eigenen Daten ein. Das wird allerdings die Blockchain vor große Probleme stellen. Nutzer werden durch bisherige Transaktionen identifiziert, nachträgliche Änderungen sind fast unmöglich. Des weiteren hat die Blockchain keinen "Besitzer" der laut den neuen Gesetzen abgestraft werden könnte.

Wie funktioniert eine Blockchain?

Vereinfacht ausgedrückt ist die Blockchain ein dezentrales Netzwerk von Computern in dem die Daten gespeichert und gepflegt werden.

Die Blockchain-Technologie zeichnet Informationen über Bitcoin-Transaktionen auf, wie z.B. woher das Geld kam und wohin es ging, den Zeitpunkt der Transaktion, den Betrag, die gezahlten Gebühren und andere Daten. All diese Informationen werden in einer Kette von "Blöcken" gespeichert, die eine Art Container sind.

Die Daten sind in der Praxis fast unveränderlich, da dies eine enorme Rechenleistung erfordern würde. Blockchains sind in der Regel dezentral, das bedeutet, es gibt keinen zentralen Eigentümer. Das hat allerdings den Vorteil, dass das Netzwerk auch dann online bleibt, wenn Teile davon ausfallen.

Und was jetzt?

Die Umsetzung der DSGVO erscheint derzeit nur bei privaten Blockchains machbar zu sein, schließlich werden private Personen auf Ihr Recht auf Vergessen und Löschung ihrer Daten geltend machen. Nun sind die Software Entwickler gefordert, die Blockchain Technologie mit der EU Datenschutzgrundverordnung kompatibel zu machen.

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