Regulierungsbehörden in der Ukraine und Russland fordern Banken auf, bestimmte Krypto-Transfers zu blockieren

Tim Alper
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Source: Adobe/koldunova_anna

Banken auf beiden Seiten des russisch-ukrainischen Krieges ergreifen Maßnahmen, um den Fluss von Krypto-Geldern ins Ausland einzuschränken, wobei die Zentralbanken darauf bedacht sind, Privatpersonen daran zu hindern, grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen über Banken durchzuführen.

Der ukrainische Dienst von Forklog berichtete, dass die PrivatBank, eine der größten ukrainischen Geschäftsbanken, ihren Kunden “vorübergehend den Transfer” von Fiat-Hrywna-Beständen an Kryptobörsen untersagt hat und behauptet, dass diese Maßnahme mit einer Entscheidung der zentralen Nationalbank der Ukraine “zusammenhängt”.

Die Sperre bleibt in Kraft, solange die Ukraine unter Kriegsrecht steht. Die PrivatBank wurde mit einer Erklärung zitiert:

“Den Banken ist es untersagt, im Namen ihrer Kunden grenzüberschreitende Überweisungen von Devisenwerten aus der Ukraine vorzunehmen. Die Überweisung von Devisenwerten zur Verwendung auf Kryptobörsen ist keine Ausnahme [von dieser Regel].”

Die Kryptobörsen WhiteBIT und Kuna bestanden jedoch darauf, dass die meisten Krypto-Fiat-Handelsservices nicht unterbrochen werden, wobei letztere der gleichen Medienstelle mitteilte:

“[Beschränkungen] für grenzüberschreitende Überweisungen sind verständlich. Aber das hat nichts mit unserem Markt zu tun. Die Nutzer können Griwna in Kuna einzahlen und abheben. Alles wird wie gewohnt funktionieren.”

Binance behauptete jedoch, dass die PrivatBank sie “nicht über die Blockierung von Griwna-Eingaben” an die Börse “informiert” habe. Die Börse merkte jedoch an, dass einige Nutzer “Probleme mit solchen Transaktionen” gemeldet hätten.

In der Zwischenzeit hat die russische Zentralbank Berichten zufolge Kryptowährungen auf eine Liste von Vermögenswerten gesetzt, von denen sie möchte, dass die Banken Bürger und Organisationen davon abhalten, sie in Länder zu schicken, die derzeit “unfreundliche Beziehungen” zu Russland unterhalten.

Die Zeitung Wedomosti berichtete, sie habe ein entsprechendes Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der Zentralbank Juri Isaev vom 16. März erhalten. Das Medienunternehmen behauptete, die Echtheit des Schreibens sei von drei mit der Angelegenheit vertrauten Quellen bestätigt worden.

In dem Schreiben erklärte Isaev, dass die Banken aufgefordert worden seien, “die Finanztransaktionen von natürlichen und juristischen Personen zu überwachen”, wobei besonderes Augenmerk auf “Versuche, Vermögenswerte von Organisationen abzuziehen, die in Ländern ansässig sind, die Russland nicht freundlich gesinnt sind”, gelegt werden solle.

Die Liste der “unfreundlichen” Länder umfasst 48 Staaten, darunter die USA, das Vereinigte Königreich und alle EU-Länder.

Berichten zufolge hat die Zentralbank die russischen Kreditinstitute aufgefordert, “verstärkt auf ungewöhnliches Verhalten von Kunden zu achten”. Sie forderte die Banken auf, “jede abnormale Aktivität bei Transaktionen” sowie “Änderungen in der Art der Ausgaben, einschließlich Investitionen” zu melden.

Versuche, Geld im Ausland abzuheben, und Transaktionen mit “digitaler Währung” sollten unter besondere Beobachtung gestellt werden, schrieb die Zentralbankleitung angeblich.

Berichten zufolge wurden die Banken darauf hingewiesen, dass “alle Versuche, die von der Zentralbank auferlegten Beschränkungen zu umgehen”, “unterbunden werden müssen”. Er forderte dazu auf, “verdächtige Zahlungen zu blockieren, falls erforderlich”.

Isaev schrieb angeblich, die Banken sollten sich vor plötzlichen “Erhöhungen des [Transaktions-]Volumens hüten, die für den privaten Konsum nicht charakteristisch sind”. Er warnte, dass es sich bei solchen Transaktionen um den “Kauf von Waren” handeln könnte, die für den “späteren Weiterverkauf” bestimmt sind.

Berichten zufolge wurden die Banken angewiesen, der Anti-Geldwäsche-Agentur Rosfinmonitoring die markierten Transaktionen zu melden.

Russen und russische Firmen wurden angewiesen, Wertpapiere und Immobilien von Unternehmen und Personen mit Sitz auf der “unfreundlichen” Liste nur dann zu kaufen, wenn sie zuvor eine Sondergenehmigung der Behörden einholen.

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