Europas Gesetz über Künstliche Intelligenz kommt, trotz anfänglichem Widerstand Deutschlands

Georg Steiner
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KI, Künstliche Intelligenz

Im Dezember des Vorjahres verkündete die EU ihre Einigung über ein Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI). Doch bald regte sich Widerstand aus Deutschland und Frankreich. Jetzt sind die Differenzen ausgeräumt, das KI-Gesetz kommt.

Die Bundesrepublik wollte weniger Auflagen


Damit endet ein Verhandlungsprozess, der insgesamt zwei Jahre gedauert hatte. Daraus entwickelte sich eine Vorschrift, die fast 900 Seiten stark geworden ist. In Deutschland herrschte bis zuletzt die Befürchtung, dass die Regulierung über das Ziel hinausschießen würde und so die Innovation in Europa bremsen könnte. Diese findet sich schließlich überall und wird auch bei Kryptowährungen vorangetrieben. Bestes Beispiel dafür ist der Coin yPredict.ai.

Schon jetzt hat der Kontinent einen enormen Rückgang gegenüber den großen Tech-Konzernen aus den USA und China, daher wollte man diesmal nicht wieder hintanstehen. Doch weder Deutschland noch Frankreich und Italien gelang es, moderatere Auflagen für die Anbieter von KI-Lösungen durchzusetzen.

Hohes Risiko wird verboten

Das neue Gesetz wird KI-Anwendungen zukünftig in Risikoklassen einteilen. Je riskanter die KI, desto höher werden die Auflagen sein, was die Themen Transparenz und Sicherheit betrifft. Insgesamt sind vier verschiedene Risikoklassen definiert.

Kritisch sind vor allem die beiden höchsten Stufen. Die oberste wird verboten, sie gilt als inakzeptables Risiko. Das wäre beispielsweise eine Anwendung, die Emotionen und Stimmen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz erkennt und analysiert. Dies gilt sinngemäß auch für das sogenannte „Social Scoring“, das in China das Verhalten der eigenen Bürger überwacht.

Killerargument Sicherheit?


Ähnlich wäre eigentlich auch die biometrische Echtzeit-Massenüberwachung einzustufen. Diese kommt im öffentlichen Raum, wie beispielsweise auf Flughäfen oder Bahnhöfen, zum Einsatz. Doch sie fällt unter eine Ausnahmeregelung. Bei schweren Straftaten können die Behörden die Genehmigung eines Richters einholen und KI-Anwendungen für die Verfolgung von Straftätern einsetzen.

Damit nehmen sich die Staaten von jenen Regelungen aus, die sie den Unternehmen vorschreiben. Das sehen Kritiker als Schlupfloch, um über diesen Umweg doch noch eine Massenüberwachung zu etablieren.

Erklärung gefordert


Themen wie Gesundheit, Umwelt, Grundrechte oder Demokratie fallen nach dem neuen Gesetz in die zweithöchste Risikoklasse. Setzt ein Anbieter hier eine KI ein, muss er genau erklären, wie die Entscheidungen zustande kommen. Das gilt auch für das sogenannte Kredit-Scoring. Banken müssen bei negativen Entscheidungen über die Kreditvergabe die Gründe im Detail erläutern.

Die Beschlussfassung soll verhindern, dass jedes Land der EU seine eigene Gesetzgebung auf den Weg bringt. Jetzt wird der Entwurf noch in den Ausschüssen des EU-Parlaments diskutiert und voraussichtlich im April 2024 im Parlament offiziell beschlossen.