Steuerpflicht bei Handel mit Kryptowährungen in Deutschland

Georg Steiner
| 2 min read

Gewinne fallen unter die Einkommenssteuer Freigrenze von € 600, nach einem Jahr Behaltefrist steuerfrei Offenlegungspflicht beim Händler

Kryptowährung Steuerpflicht

Kryptowährungen wie Bitcoin, Altcoin oder Ether sind in aller Munde. Doch welche Auswirkungen haben die Gewinne, die aus dem Handel mit Kryptowährungen in Deutschland entstehen?

Gerade Bitcoin hat in den letzten Monaten eine Kursrallye ohnegleichen hinter sich. Anleger und Investoren, die rechtzeitig eingestiegen sind, konnten riesige Kursgewinne verbuchen, bzw. sogar realisieren. Im Glücksrausch übersehen aber viele, dass es sich beim Handel mit Kryptowährungen nicht um ein reines Privatvergnügen handelt.

Gewinne, die aus dem Verkauf von Kryptowährungen auf das Konto fließen, bzw. erzielt werden, müssen so wie alle anderen Gewinne auch, versteuert werden. Damit am Ende des Tages kein böses Erwachen bevorsteht, wenn das Finanzamt die Türe klopft, haben wir die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Die Ausgangslage beim Verkauf von Kryptowährungen

Kryptowährungen gelten noch nicht als offizielle Zahlungsmittel. Sie werden nicht von einer zentralen Notenbank, sondern von Minern in der Blockchain produziert und stehen noch nicht unter staatlicher Aufsicht.

Nach einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2015 sind sie Umsatzsteuer befreit und gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gelten daher nicht als Kapitalerträge und werden auch nicht so besteuert.

Das bedeutet eventuelle Gewinne fallen unter die Einkommenssteuer, wo die Steuersätze deutlich höher sind. Hier gilt keine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, wie man sie aus dem Handel mit Wertpapieren kennt. Stattdessen kommt der volle Einkommenssteuersatz von bis zu 48 % (+ Soli) zum Tragen.

Nachzahlungen können im Einzelfall daher teuer zu stehen kommen.

Was ist zu beachten?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine jährliche Freigrenze von € 600. Das ist leider sehr gering. Interessant wird es wenn, die Kryptowährung nach dem Kauf zumindest ein Jahr behalten wird, ohne sie wieder zu verkaufen.

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einem Jahr steuerfrei, denn der Handel gilt als Spekulationsgeschäft. Vorsicht beim Einsatz der Kryptowährung als Zahlungsmittel, beispielsweise in einem Shop. Ist der Wert gestiegen gilt auch diese Gewinne werden wie üblich ermittelt. Erlöse abzüglich der Anschaffungskosten und anfallender Werbungskosten ergeben den Gewinn. Verluste aus dem Tausch oder Verkauf von Kryptowährungen können jedoch gegengerechnet werden.

Wir empfehlen dringend genaue Aufzeichnungen über den An- und Verkauf von Kryptowährungen zu führen, sonstige Kosten für das Mining und andere Werbungskosten sollten keinesfalls vergessen werden. So können Sie später böse Überraschungen vermeiden, sollte das Finanzamt nachfragen.

Anleger sind verpflichtet ihre Gewinne selbst offen zu legen, daher ist es ratsam darauf vorbereitet zu sein. Bei Detailfragen empfehlen wir den Kontakt zum Steuerberater Ihres Vertrauens. CryptoTax bietet eine Möglichkeit seine Steuern online errechnen zu lassen.

Noch sind Kryptowährungen wie Bitcoins, Altcoins oder Ether in der EU nicht reguliert. Es kann sich aber nur mehr um eine Frage der Zeit handeln. Die G20 hatten den Punkt bereits auf der Tagesordnung, es kam aber aus aktuellen Gründen zu einer Verschiebung möglicher Beschlüsse.

Früher oder später werden die Finanzbehörden massiv auf das Thema Handel mit Kryptowährungen aufspringen und versuchen mehr Steuereinnahmen zu lukrieren. Da ist es gut vorbereitet zu sein.