El Salvador verabschiedet das Bitcoin-Gesetz

Linas Kmieliauskas
| 3 min read

Die gesetzgebende Versammlung von El Salvador hat gerade heute das Bitcoin-Gesetz verabschiedet.

Source: Adobe/fotofabrika

Um 06:08 UTC handelt BTC bei 33.570 USD und ist um 0,6% in der letzten Stunde und fast 2% in einem Tag gestiegen.

Hier ist der vollständige Text des Gesetzes:

DIE GESETZGEBENDE VERSAMMLUNG DER REPUBLIK EL SALVADOR

BERÄT:

  • Dass der Staat gemäß Artikel 102 der Verfassung der Republik verpflichtet ist, das private Unternehmertum zu fördern und zu schützen, indem er die notwendigen Bedingungen schafft, um den nationalen Reichtum zum Nutzen der größten Anzahl von Einwohnern zu erhöhen.
  • Dass mit dem Gesetzesdekret № 201, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 241, Band 349, vom 22. Dezember 2000, der US-Dollar als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt wurde.
  • Dass etwa siebzig Prozent der Bevölkerung keinen Zugang zu traditionellen Finanzdienstleistungen haben.
  • Dass es die Pflicht des Staates ist, die finanzielle Eingliederung seiner Bürger zu erleichtern, um ihre Rechte besser zu garantieren.
  • Dass es zur Förderung des Wirtschaftswachstums der Nation notwendig ist, den Umlauf einer digitalen Währung zu genehmigen, deren Wert ausschließlich marktwirtschaftlichen Kriterien entspricht, um den nationalen Reichtum zum Nutzen der größten Anzahl von Einwohnern zu erhöhen.
  • Dass es nach den vorangegangenen Überlegungen unerlässlich ist, die grundlegenden Regeln zu erlassen, die den rechtlichen Verlauf von Bitcoin regeln werden.

DARUM WIRD das Folgende:

BITCOIN-GESETZ

BESCHLOSSEN

KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 1. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, Bitcoin als uneingeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel mit befreiender Kraft zu regeln, unbegrenzt in jeder Transaktion und zu jedem Titel, den öffentliche oder private natürliche oder juristische Personen ausführen müssen.

Was im vorigen Absatz erwähnt wird, hindert die Anwendung des Gesetzes über die monetäre Integration nicht.

Art. 2. Der Wechselkurs zwischen Bitcoin und dem Dollar der Vereinigten Staaten, nachfolgend USD, wird frei vom Markt festgelegt.

Art. 3. Die Preise können in Bitcoin ausgedrückt werden.

Art. 4. Steuerbeiträge können in Bitcoin bezahlt werden.

Art. 5. Der Umtausch in Bitcoin unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer, genau wie jedes andere gesetzliche Zahlungsmittel.

Art. 6. Für Buchhaltungszwecke wird der USD als Referenzwährung verwendet.

Art. 7. Jeder Wirtschaftsteilnehmer muss Bitcoin als Zahlung akzeptieren, wenn sie ihm von demjenigen angeboten werden, der eine Ware oder Dienstleistung erwirbt.

Art. 8. Unbeschadet der Maßnahmen des privaten Sektors stellt der Staat Alternativen zur Verfügung, die es dem Nutzer ermöglichen, Transaktionen in bitcoin durchzuführen und eine automatische und sofortige Konvertierbarkeit von bitcoin in USD zu haben, wenn er dies wünscht. Darüber hinaus wird der Staat die notwendigen Schulungen und Mechanismen fördern, damit die Bevölkerung Zugang zu Bitcoin-Transaktionen hat.

Art. 9. Die Grenzen und die Funktionsweise der vom Staat zur Verfügung gestellten Alternativen der automatischen und sofortigen Konvertierung von Bitcoin in USD werden in den zu diesem Zweck erlassenen Vorschriften festgelegt.

Art. 10. Die Exekutive wird die notwendige institutionelle Struktur für die Anwendung dieses Gesetzes schaffen.


SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Art. 11. Die Zentralbank und die Oberaufsichtsbehörde des Finanzsystems erlassen die entsprechenden Vorschriften innerhalb der in Artikel 16 dieses Gesetzes genannten Frist.

Art. 12. Diejenigen, die aufgrund einer offensichtlichen und notorischen Tatsache keinen Zugang zu den Technologien haben, die es ihnen ermöglichen, Transaktionen in Bitcoin durchzuführen, sind von der in Art. 7 dieses Gesetzes ausgedrückten Verpflichtung ausgeschlossen. Der Staat wird die notwendigen Schulungen und Mechanismen fördern, damit die Bevölkerung Zugang zu Bitcoin-Transaktionen hat.

Art. 13. Alle Verpflichtungen in Geld, ausgedrückt in USD, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestanden, können in Bitcoin bezahlt werden.

Art. 14. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Staat durch die Einrichtung eines Trusts bei der Banco de Desarrollo de El Salvador (BANDESAL) die automatische und sofortige Konvertierbarkeit von Bitcoin in USD garantieren, die für die in Art. 8 genannten, vom Staat bereitgestellten Alternativen erforderlich ist. 8.

Art. 15. Dieses Gesetz hat einen besonderen Charakter in seiner Anwendung in Bezug auf andere Gesetze, die die Angelegenheit regeln, und hebt jede Bestimmung auf, die ihm widerspricht.

Art. 16. Dieses Dekret tritt neunzig Tage nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.

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