So kann man Krypto Verluste steuerlich absetzen

Georg Steiner
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Die teilweise enormen Kursrückgänge haben zahlreichen Anlegern große Verluste beschert. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sie sich für das Hodln entscheiden haben, ansonsten handelt es sich um reduzierte Buchwerte. Doch wer seine digitalen Assets verkauft und damit die Verluste realisiert hat, kann diese auch in Deutschland von der Steuer absetzen. Dazu ist jedoch einiges zu beachten.

Wer Kryptowährungen kauft, weiß mittlerweile, dass diese starken Kursschwankungen unterliegen. Diese Volatilität macht Bitcoin, XRP, Ethereum und Co. zu riskanteren Assets als herkömmliche Produkte. Wer nicht auf eine Erholung warten möchte und verkauft, realisiert echte Verluste. Doch diese könnten die Steuerlast senken.

Hier gilt die Frist von 1 Jahr

Beträgt der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr, dann müssen Gewinne aus diesem Handel in Deutschland versteuert werden. Doch steuerbar sind auch die Verluste, wenn sie realisiert wurden. Es muss also ein Verkauf oder ein Tausch in eine andere Kryptowährung zu einem niedrigeren Preis stattgefunden haben.

Ist dies der Fall, können Verluste mit möglichen Gewinnen aus dem Handel von Kryptowährungen (wenn dieser innerhalb einer Frist von einem Jahr stattgefunden hat) verrechnet werden. Die Verluste reduzieren also die Steuerlast auf die Gewinne. Reine Kursschwankungen können daher nicht in der Steuererklärung angesetzt werden.

Verluste mit anderen Gewinnen gegenrechnen

Dieses Prinzip gilt jedoch nur innerhalb der Jahresfrist. Findet der Verkauf oder Tausch nach 12 Monaten statt, muss der Anleger den Verlust verkraften, ohne sie von der Steuer absetzen zu können. Gleichzeitig besteht dann jedoch auch keine Steuerpflicht mehr für Gewinne.

Doch das ist noch nicht alles. Die Verluste aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen können mit allen privaten Veräußerungsgeschäften gegengerechnet werden. Darunter fallen auch Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Edelmetallen, Kunstwerken oder Schmuck.

Kann der Steuerpflichtige jedoch in diesem Jahr keine Gewinne dieser Art vorweisen, kann der die Kryptoverluste entweder in das vergangene Jahr zurücktragen (wenn in diesem Jahr Gewinne angefallen sind) oder ins nächste Jahr vortragen. Der Vortrag ist so lange möglich, bis Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften anfallen.

Gebühren nicht vergessen

Kryptowährungen gelten in Deutschland als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“ und werden in der Steuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) in die Zeile 42 eingetragen. Wichtig ist dabei nicht auf die Werbungskosten zu vergessen. 

Darunter versteht man die Transaktionsgebühren und Gas Fees beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen. Sie können ebenfalls abgesetzt werden. Damit bietet Deutschland Anlegern zumindest die Chance, ihre Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerlich abzusetzen.