Erster Blockchain-basierter Ehevertrag im deutschsprachigen Raum

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block42 haben sich auf Blockchain-Consulting für Unternehmen, Organisationen und Institutionen spezialisiert und bieten von der strategischen Beratung über den technischen Proof of Concept bis hin zur Implementierung der Blockchain-Technologie sämtliche Leistungen an. CEO Lukas Götz hat geheiratet – an sich ein erfreuliches, aber üblicherweise privates Unterfangen. Einziger Unterschied: Der Ehevertrag ist ein Blockchain-basierter Smart Wedding Contract, der bisher erste im deutschsprachigen Raum. Am Montag, 26.11., haben die Ehepartner den Smart Contract unterschrieben.

Lukas Götz kommt frisch aus den Flitterwochen zurück. So weit, so romantisch. Weniger romantisch gilt im Allgemeinen das Schließen eines Ehevertrags – immerhin kommt er erst bei einer potentiellen Scheidung tatsächlich zum Einsatz. Doch der Smart Wedding Contract wächst mit der Ehe laufend mit. Sowohl Ehefrau als auch -mann sind mit eigenem Ethereum-Wallet ausgestattet, welche mit dem digitalen Ehevertrag verknüpft sind.
Anders als bei einem herkömmlichen Ehevertrag, können im Smart Wedding Contract Vermögensgegenstände, wie etwa ein Auto oder ein Haus, laufend hinzugefügt oder entfernt werden. Es handelt sich dabei also um einen „dynamischen Vertrag“ mit dem auch gleichzeitig das Anteilsverhältnis der Vermögensgegenstände geregelt wird.

Transparenz der Blockchain
Die Blockchain und ihre Sicherheitsaspekte – Dezentralität und vor allem die komplette Transparenz – sind hier klar von Vorteil. Jede Aktivität, wie eine Ein- oder Auszahlung, wird automatisch vom System protokolliert. Ziel des Smart Wedding Contracts ist es, nicht nur die Abwicklung im Falle einer Scheidung weitestgehend zu automatisieren und dadurch die Kosten gering zu halten, sondern besonders praktische Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie anhand klassischer, verbreiteter Verträge sichtbar zu machen.

Lukas Götz: „Die Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie sind in der Allgemeinheit noch immer weitestgehend unbekannt. Wir glauben an die Technologie und daran, dass sie in Zukunft zum Standard für sämtliche Vertragsarten wird. Der blockchain-basierte Ehevertrag zeigt, was möglich ist und wie wir die Technologie für die Abwicklung alltäglicher Rechtsangelegenheiten nutzen können.“

Rechtssicherheit
Am Montag, 26.11.2018, wurde das schriftliche Dokument beim Notar unterzeichnet. Dabei handelt es sich um einen eigentlich „normalen“ Ehevertrag, der jedoch auf den Smart Wedding Contract inhaltlich referenziert und rechtliche Themen wie Gütertrennung und -aufteilung regelt. Nach aktuell geltendem österreichischen Recht wird das physische Dokument noch gebraucht, um rechtliche Wirkung zu entfalten. In Zukunft, so die Hoffnung von Lukas Götz, wird auch der blockchain-basierte Smart Contract selbst rechtlich bindend sein. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
Durch die notarielle Beglaubigung der Auslagerung von Rechtsvereinbarungen an den Smart Wedding Contract, erhält das Konstrukt aus schriftlichem und blockchain-basiertem Vertrag Rechtssicherheit. Sobald der schriftliche Vertrag unterzeichnet wurde, unterzeichnete das frisch gebackene Ehepaar den Smart Contract mit seinen jeweiligen Wallets. Hierfür ist kein Notariatsakt mehr nötig.

Rechtsberatung durch Blockchain-erfahrene Kanzlei Stadler Völkel
Die Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte hat die Erstellung des Smart Wedding Contracts von rechtlicher Seite begleitet. Als eine der wenigen Kanzleien beraten Stadler Völkel Rechtsanwälte Unternehmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Blockchain-Anwendungsformen. Stadler Völkel Rechtsanwälte haben von Beginn an dieser Entwicklung teilgenommen und beraten neben block42 auch laufend andere bekannte Unternehmen im Krypto- und Blockchainbereich, so etwa die Coinfinity GmbH, Kryptowährungs-Exchange und Betreiber des ersten Bitcoin-Automaten in Österreich. Die Zusammenarbeit mit block42 und die Betreuung des Smart Wedding Contracts stellt auch für die Rechtsexperten eine neue, spannende Herausforderung dar.

Werden schriftliche Verträge obsolet?
Mag. Urim Bajrami (Stadler Völkel Rechtsanwälte): "Durch das vom Ehepaar Götz initiierte Pilotprojekt soll aufgezeigt werden, was im Rahmen von Smart Contracts schon heute möglich ist und, was eines Tages eine größere Verbreitung finden könnte. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Blockchain-basierten Smart Contracts sind äußerst vielseitig. Aktuell besteht Rechtsunsicherheit, ob Smart Contracts dieselbe rechtliche Bindungswirkung wie klassischen Verträgen zukommt, vor allem dann, wenn gesetzliche Formerfordernisse bestehen.“

Bajrami appelliert auch an den Gesetzgeber: „Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt. Smart Contracts könnten in Zukunft schriftliche Vertragswerke obsolet machen. Vertragsbedingungen, die deterministisch in Codes gefasst werden und bei Eintritt bestimmter Bedingungen konkrete Handlungen auslösen (‘self-executing’) fördern die Rechtssicherheit zwischen den involvierten Vertragsparteien und könnten zudem kostspielige Zivilprozesse hintanhalten. Wir freuen uns daher, dieses Projekt zu unterstützen und sind davon überzeugt, dass Smart Contracts – wie der vorliegende Smart Wedding Contract – den juristischen Alltag in Zukunft revolutionieren werden."

Quelle: Block42

Bildquelle: Pixabay

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