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EBA veröffentlicht Liquiditätsrichtlinien für Stablecoin-Emittenten

Liquidity guidelines
Source: European Banking Authority (EBA)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Einklang mit der neuen EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) Leitlinien für Liquiditäts- und Kapitalanforderungen für Stablecoin-Emittenten herausgegeben.

Im neuesten Rahmenwerk, das am 8. November veröffentlicht wurde, erklärte die EBA, dass die vorgeschlagene Verordnung einen Liquidationsstresstest vorsieht, bei dem die Emittenten eine vollständige Reserve an Assets bereitstellen müssen, die an Stablecoins gekoppelt sind.

Das bedeutet, dass nur Assets, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, als Basis für einen Stablecoin oder andere digitale Assets verwendet werden können.

Das Hauptziel der Richtlinien ist es, sicherzustellen, dass Assets auch unter sehr volatilen Marktbedingungen schnell liquidiert werden können, um Barmittel für die Rückzahlung an die Investoren zu generieren.

Dies ist eine wichtige Maßnahme, um panikartige Asset Runs und Ansteckungskrisen auf Stressmärkten zu verhindern.

Die EBA betonte, dass die Anwendung der Leitlinien es den Stablecoin-Emittenten ermöglichen würde, ihre Reserve an Assets zu verwalten.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Liquiditätsstresstests kann die Agentur oder eine andere zuständige Behörde beschließen, die Liquiditätsanforderungen für Emittenten zu verschärfen, um mehr Risiken zu berücksichtigen, nachdem die Empfehlungen in Kraft getreten sind.

Ein weiterer bemerkenswerter Punkt des Leitlinienvorschlags ist die mögliche Befreiung von Banken.

Die EBA stellte klar, dass Banken in einigen Fällen von bestimmten Liquiditätsanforderungen befreit werden können, da sie bereits Mittel gemäß den bestehenden EU-Bankkapital- und Liquiditätsvorschriften halten.

Die zusätzlichen Vorschriften sollen verhindern, dass Emittenten von Stablecoins, zu denen auch Nicht-Bankinstitute gehören können, wenn sie sich an die gleichen Richtlinien halten, unangemessene Kapital- oder Liquiditätsvorteile gegenüber Banken erhalten.

In einer Schlussbemerkung erklärte die EBA, dass sich der Vorschlag noch in der Konsultationsphase befindet, was Beobachtern und der Öffentlichkeit ein offenes Fenster für Rückmeldungen lässt.

Die Konsultation läuft noch bis zum 30. Januar 2024, wenn die MiCAR ihre erste öffentliche Anhörung abhält.

Bank of England warnt Kreditgeber vor Stablecoin inmitten der dritten Runde der MiCAR


Während die MiCAR der EU an Fahrt gewinnt, haben die Bank of England (BoE) und die Financial Conduct Authority (FCA) erste Vorschläge für die Regulierung von Stablecoins als Teil der ersten Welle der bevorstehenden Regeln für den Kryptowährungssektor vorgestellt.

In einem gemeinsamen Rahmenwerk, das am 6. November veröffentlicht wurde, betonten die BoE und die FCA, dass sich diese Richtlinien auf die systemischen Massenzahlungssysteme konzentrieren, an denen Stablecoins und die dazugehörigen Dienstleister, wie z. B. Zahlungsplattformen, beteiligt sind.

Die Organisationen betonten die Risiken der Verwendung von Stablecoins in systemischen Zahlungssystemen und sprachen sich dafür aus, sie gleichwertigen Regulierungsstandards zu unterwerfen.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die BoE einen Brief an die CEOs der Banken geschickt, in dem sie darlegt, wie Finanzinstitute mit tokenisierten Einlagen umgehen sollten, wenn sie diese anbieten.

Dem Schreiben zufolge sollten Einleger, die E-Geld oder regulierte Stablecoins an Privatkunden ausgeben wollen, dies über eigenständige, nicht einlagennehmende und insolvenzsichere Einrichtungen tun.

Der Grund dafür ist, dass Bareinlagenkonten im Vereinigten Königreich im Falle einer Liquidation durch eine Versicherung abgesichert sind. Das gilt jedoch nicht für separate E-Geld- oder Stablecoin-Konten.

Mit der MiCAR der EU und den Empfehlungen des Vereinigten Königreichs, die in den kommenden Monaten Gestalt annehmen werden, könnten die Risiken in Bezug auf mangelnde regulatorische Klarheit, Betrug und Geldwäschebekämpfung (AML) abnehmen, wenn sie in Kraft treten.