Die EU will die Steuerschrauben für Krypto weiter anziehen

Georg Steiner
| 2 min read

Mit MiCA hat die EU unlängst umfangreiche Vorschriften für den Umgang mit Kryptowährungen in Europa geschaffen. Jetzt möchte man noch einen Schritt weitergehen und auch auf die Daten jener Krypto-Unternehmen zugreifen, die ihren Sitz nicht in der EU haben.

Finanz hält Hand auf

Das soll, wenn es nach dem Willen der Europäischen Kommission geht, in den neuen Steuertransparenzvorschriften verpackt werden. Diese soll zwar die Transaktionen mit Krypto-Anlagen für Bürger der EU erleichtern, jedoch auch den Steuerbehörden die Möglichkeiten geben, auf sämtliche Transaktionen zugreifen zu können.

Keine Anonymität beim Handel mit Unternehmen außerhalb der EU

Mit dem neuen Vorschlag möchte die EU-Kommission die Verordnung über die Krypto-Märkte und die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ergänzen. Sie sieht eine gerechte und wirksame Besteuerung als Sicherung der Einnahmen ihrer Mitgliedsstaaten. Gleichzeitig möchte man so ein Unternehmensumfeld schaffen, in dem Investitionen gedeihen können.

Nach Ansicht der EU-Kommission verfügen die Steuerbehörden jedoch noch nicht über alle notwendigen Informationen, um die mit Kryptowährungen erzielten Erträge zu überwachen. Diese können schließlich problemlos grenzüberschreitend gehandelt werden. Das ist den Behörden ein Dorn im Auge, sie möchten umfassend sicherstellen, dass alle, die Erträge erzielen, diese auch versteuern. Welche Kryptowährung Bürger kaufen, wird daher nicht mehr von Belang sein, wenn sämtliche Unternehmen, die in der EU aktiv sind, alle Transaktionen melden müssen.

Ausweitung auf Banken

Mit dem Vorschlag, dass alle Krypto-Unternehmen ihre Daten an die Steuerbehörden liefern müssen, möchte die EU Steuerbetrug verstärkt aufdecken und bekämpfen. Dazu möchte man alle Anbieter von Krypto-Vermögenswerten dazu verpflichten, ihre Transaktionen von Kunden mit Wohnsitz in der EU zu melden. Dies soll unabhängig von der Größe oder dem Standort des Krypto-Unternehmens passieren.

Der Vorschlag sieht darüber hinaus ein Mindestmaß an Sanktionen vor. Diese sollen zum Tragen kommen, wenn sich Unternehmen weigern, dieser Meldepflicht nachzukommen. Gleichzeitig möchte man die Meldepflichten auch auf Banken ausweiten, genauso wie den automatischen Informationsaustausch. Privatpersonen sollen damit alle Möglichkeiten genommen werden, der Steuerpflicht auszuweichen.

Start 1.1.2026?

Dieser Vorschlag geht jetzt an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Wird er von diesen Institutionen akzeptiert, soll er ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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