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Deutschlands Prämiensparer erhalten hohe Nachzahlungen von Banken

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Georg Steiner
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Seit Jahren fordern Prämiensparer vor Gericht, dass ihnen die Banken und Sparkassen Zinsen nachzahlen müssen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Filiale Sparkasse

Gegenstand des Streits waren die sogenannten Prämiensparverträge. Diese wurden zu gering verzinst, das hat jetzt ein Urteil des BGH festgestellt. Für Deutschlands Sparer hat dies freudige Konsequenzen, denn sie dürfen sich auf teilweise hohe Nachzahlungen freuen.

Die Verbraucherzentralen bekamen Recht

Grundlage des Urteils waren zwei Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Prämiensparverträge gehen teilweise auf Abschlüsse aus den 1990er Jahren zurück, sie wegen ihrer Unkompliziertheit gerne abgeschlossen.

Die Sparer erhielten attraktive Zinsen, eine Prämienzahlung und mussten sich nicht weiter um ihr Produkt kümmern. So wurde das eigene Vermögen diversifiziert und in ein glaubhaft gutes Produkt gesteckt. Erfahrene Anleger achten schließlich immer darauf, ihr Geld in unterschiedlichen Assets zu platzieren. Hier haben auch neue Coins wie eTukTuk ihren Platz gefunden.

Doch die einseitig vorgenommenen Zinsanpassungen durch die Banken waren laut dem jetzigen Urteil des BGH nicht zulässig. Ähnliche Klauseln hatte der BGH bereits in der Vergangenheit aufgehoben; jetzt folgt er dieser Linie.

Vierstellige Beträge sind offen

Der Schaden für die Sparer war durchaus beträchtlich; er erreichte in vielen Fällen einen vierstelligen Betrag. Jetzt erhalten diese eine beträchtliche Nachzahlung. Die Sparkassen haben zu wenig Zinsen ausgezahlt und müssen dies jetzt korrigieren.

Allerdings bleibt die Frage offen, wie die Geldinstitute mit den Ansprüchen von Kunden umgehen werden, die bereits verjährt sind. In zahlreichen Fällen haben die Sparkassen bereits einvernehmliche Lösungen mit Kunden getroffen. Ob sie jetzt weitere Klagen von Einzelpersonen abwarten oder aktiv offene Fälle abschließen, bleibt vorerst fraglich.

Betroffene müssen jetzt aktiv werden

Verbraucherschützer hoffen darauf, dass die Banken und Sparkassen von sich aus aktiv werden und ihren Widerstand aufgeben. Die Summen sind immerhin beträchtlich. Im Schnitt sollen so vierstelligen Nachzahlungen fällig werden, rechnen die Experten.

Den jetzt entschiedenen Musterfeststellungsklagen hatten sich deutschlandweit 15.000 Sparer angeschlossen. Doch das sind noch längst nicht alle Betroffenen. Für sie ist es jetzt zunächst wichtig festzustellen, ob sie von einer Verjährung betroffen sind oder nicht.

Diese tritt drei Jahre nach der Kündigung des Sparvertrages in Kraft. Wer also weiterhin einen gültigen Prämiensparvertrag besitzt oder dessen Kündigung weniger als drei Jahre zurückliegt, muss jetzt aktiv werden und seine Zinsnachzahlung bei der Bank oder der Sparkasse aktiv einfordern.

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