Der Bundesfinanzhof entscheidet über die Steuerfreiheit von Bitcoin

Georg Steiner
| 2 min read

Derzeit überprüft der deutsche Bundesfinanzhof (BFH), ob die Steuerregeln für Kryptowährungen gelten oder nicht. Ein Urteil könnte sogar zu einer Steuerfreiheit für Bitcoin führen.

Einkommenssteuer

Die deutsche Krypto-Szene blickt jetzt gebannt nach München. Dort fand am Dienstag die mündliche Verhandlung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen statt. Dabei geht es um viel, schließlich soll das oberste deutsche Finanzgericht entscheiden, wie es mit Bitcoin und Co. steuerlich weitergeht. Eine Grundsatzentscheidung soll Aufschluss darüber geben, ob es sich bei den Kryptowährungen um Wirtschaftsgüter handelt oder nicht.

Sind Kryptowährungen Wirtschaftsgüter?

Je nach der Entscheidung des Gerichts könnte diese die steuerliche Behandlung deutlich verändern. Geklagt hat ein Anleger aus Köln. Er hatte in seiner Einkommenssteuererklärung einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro ausgewiesen und Einspruch gegen die Besteuerung eingelegt.

Dabei argumentierte er, dass es sich bei Kryptowährungen nicht um Wirtschaftsgüter handle, die steuerliche Behandlung als solche, sei daher falsch. Gleichzeitig beklagte der Kläger ein strukturelles Vollzugsdefizit. Während er seine Gewinne angegeben habe, würden dies viele Krypto-Anleger nicht machen und vom deutschen Staat deswegen aber nicht belangt werden. Das sei eine klare Benachteiligung.

Löst die Klage eine neue Form der Besteuerung aus?

Die Klage wurde zunächst vom Kölner Finanzgericht abgewiesen, landete in Folge jedoch bei der höchsten Instanz. Prozessbeobachter sind sich in ihrer Beurteilung uneins darüber, ob die Klage Aussichten auf Erfolg habe. Selbst wenn der Kläger recht behalten sollte, könnte dies in weiterer Folge dazu führen, dass die steuerliche Lücke geschlossen wird. Ob eine neue steuerrechtliche Lösung dann besser oder schlechter wird, wäre völlig offen.

Derzeit betrachtet der Staat den Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft. Damit werden die Gewinne anders behandelt als jene vom Verkauf von Aktien. Sie werden daher mit der Einkommenssteuer besteuert.

Derzeit gelten Spekulationsfrist und Freigrenze

Dabei gilt es jedoch die Spekulationsfrist von einem Jahr zu beachten. Daneben gilt im Steuerrecht eine Freigrenze, die mit 600 Euro definiert ist. Übersteigt der Gewinn jedoch diese Grenze, dann ist der gesamte Gewinn zu versteuern. Wer seine digitalen Assets länger als ein Jahr hält, kann seine Gewinne nach dem Verkauf steuerfrei einstreifen. Doch das bedeutet auch, dass eventuelle Verluste nicht berücksichtigt werden können.

Bei der Berechnung des Gewinns ist zu beachten, dass steuerlich betrachtet jene Coins, die zuerst gekauft wurden, auch als Erstes wieder auf den Markt geworfen werden. Daher sind die entsprechenden Kurse zu berücksichtigen. Alternativ können Anleger jedoch auch die zuletzt gekauften Coins für die Berechnung ansetzen. Die Methode sollte jedoch dokumentiert dann beim Finanzamt auf Rückfrage dargestellt werden. Tools, wie jene von Blockpit können Anlegern dabei helfen, seinen Handel steuerlich korrekt abzubilden.

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