So kämpft die EU gegen Geldwäsche bei Krypto

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Am 26. April 2018 bestätigte das Europäische Parlament den jüngsten Text des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission, die Fünfte Geldwäscherichtlinie (5AMLD). Bis heute wurden auf EU-Ebene keine spezifischen Gesetze oder verbindlichen Regeln zur Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen eingeführt.

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Darius Lengvinas ist ein Spezialist für Legal Compliance bei Orca Alliance, einer Bankenplattform für Kryptowährungsanwender. Autor: Reda Ruzel

Die Kommission ging auf die Frage ein, dass verdächtige Transaktionen mit virtuellen Währungen von den Behörden nicht ausreichend überwacht werden und sie nicht in der Lage sind, die Person hinter den Transaktionen zu identifizieren. Darüber hinaus wurde betont, dass virtuelle Währungen das Risiko bergen, dass sie von terroristischen Organisationen zur Verschleierung von Finanztransfers verwendet werden.

5AMLD führte die folgenden kryptographischen Neuerungen ein.

  • Einführung einer Definition von “virtuellen Währungen”

"Eine digitale Wertdarstellung, die nicht von einer Zentralbank oder einer Behörde ausgegeben oder garantiert wird, nicht notwendigerweise an eine gesetzlich festgelegte Währung gebunden ist und keinen Rechtsstatus von Währung oder Geld besitzt, sondern von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die elektronisch übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann".

Es scheint, dass das Ziel war, alle existierenden virtuellen Währungen abzudecken und keine Schlupflöcher zur Vermeidung von Anforderungen zu hinterlassen. Durch die Vorlage einer solchen Definition erkennt die 5AMLD teilweise an, dass virtuelle Währungen als eine neue Form von Geld angesehen werden können. Die Definition sieht jedoch keine Klassifizierung für virtuelle Währungen vor und berücksichtigt daher nicht die Tatsache, dass virtuelle Währungen nicht immer als Zahlungsmittel fungieren, sondern vielmehr als Vermögenswert, Ware oder Wertpapier.

  • Virtuelle Währungsumtauschplattformen und Walletanbieter, die die Anforderungen von AML (Anti-Geldwäsche) und CFT (Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung) erfüllen müssen.

“Ein Unternehmen, das Dienste zum Schutz privater kryptographischer Schlüssel im Namen seiner Kunden anbietet, um virtuelle Währungen zu halten, zu speichern und zu übertragen.”

Wenn also der private Schlüssel eines Nutzers nicht beim Wallet-Provider, sondern beim Nutzer liegt, dann erfüllt ein solcher Dienstleister nicht die Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) oder der Terrorismusfinanzierung (CFT). Zum Beispiel wären dies ab heute Trezor, Ledger, Jaxx und Mist.

  • Die 5AMLD enthält keine Definition des Begriffs "virtueller Währungsaustausch".

Eine solche Definition ergibt sich jedoch aus der Beschreibung der jeweiligen verpflichteten Stellen:"Anbieter, die Dienstleistungen zwischen virtuellen Währungen und Papierwährungen erbringen". Der EU-Gesetzgeber hat eindeutig beschlossen, dass Krypto-Krypto-Börsen als nicht in den Anwendungsbereich der AML-Bestimmungen fallend zu betrachten. Zudem schafft die neu eingeführte Gesetzgebung Rechtsunsicherheit darüber, welche Intensität und Art von Austauschaktivitäten in den Anwendungsbereich der AML-Bestimmungen fallen. Diese Unsicherheit ist vor allem für die ICO-Organisatoren von entscheidender Bedeutung, die Umtausch-Services anbieten und bei der Ausgabe neuer Tokens.

  • Umwechselservice und Wallet-Provider werden registriert (autorisiert)

Die Anbieter müssen die erforderlichen Sorgfaltskontrollen durchführen, Transaktionen überwachen und verdächtige Aktivitäten den zuständigen nationalen Behörden melden. Solche Dienstleistungen sind nicht lizenziert und es sind keine besonderen Mindestkapitalanforderungen oder eine bestimmte Anzahl qualifizierter Leitungsorgane erforderlich.

  • Nationale Behörden, die autorisiert sind, alle Informationen von virtuellen Devisenbörsen und Wallets zu erhalten.

Ab dem Datum der Umsetzung von 5AMLD sind die nationalen Behörden (einschließlich der Steuerbehörden) befugt, alle Informationen von virtuellen Währungsbörsen und Wallets zu erhalten, die es ihnen ermöglichen, virtuelle Währungsadressen mit der Identität des Eigentümers der virtuellen Währungen in Verbindung zu bringen. Folglich werden die Behörden alle Bank- und Zahlungskonten mit den entsprechenden Kontoinhabern, Bevollmächtigten und wirtschaftlich Berechtigten abgleichen.

  • Der Take-Away: Mehr Transparenz und weniger Anonymität

Die implementierte 5AMLD wird definitiv mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Kryptowelt bieten, und somit wird die Anonymität oder Pseudonymität, die derzeit im Kryptobereich herrscht, abnehmen. Es ist ein positives Ergebnis, dass die Möglichkeit der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch virtuelle Währungen verringert wird. Solche Neuerungen bringen jedoch alle Krypto-Nutzer unter die Pflicht, Steuern für Krypto-Verkäufe und -Austausch zu zahlen (zum Beispiel, wenn Sie Bitcoin gegen Ethereum eintauschen, werden Sie als Verkäufer von Bitcoin angesehen, und daher müssen Sie Steuern zahlen), da alle Steuerbehörden die vollständige Liste aller solcher Krypto-Transaktionen erhalten.

Die aktualisierte Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Estland hat jedoch erneut seinen kryptoorientierten Ansatz und seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, rasch neue Vorschriften zu erlassen – es hat die Bestimmungen der Richtlinie bereits in virtuelle Währungen umgesetzt und es ermöglicht, dass Geldwechsel und Geldbörsen zugelassen werden und transparente Dienstleistungen erbringen können.