Österreich präsentiert Details zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen

Georg Steiner
| 3 min read

Im Oktober hatte der Ministerrat seine Pläne für eine Reform der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen präsentiert. Jene Details, die am 6. Oktober noch fehlten, wurden nun bekannt. Steuerexperten sehen diese durchaus als nachvollziehbar an, eine Regelung sorgt jedoch für Ärger. Dabei handelt es sich um einen rückwirkenden Stichtag.

Pixabay

Diese Woche stellte die Österreichische Bundesregierung der Öffentlichkeit den Entwurf für die Steuerreform vor. Darin befinden sich jetzt auch jene Details, die Besitzer und Händler von Krypto-Assets besonders interessieren. Wie bereits vermutet, wird der Österreichische Staat zukünftig Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. so wie jedes andere Kapitalvermögen behandeln. Damit landen die Kryptowährungen steuerrechtlich in einem Topf mit Aktien und Fonds.

Schlechte Nachrichten für Hodler

Wer einen Gewinn aus dem Verkauf seiner Kryptos realisiert, bezahlt davon zukünftig einen Steuersatz von 27,5 Prozent. Diese Steuer wird auf jeden Fall fällig, unabhängig davon, wie lange das Krypto-Asset gehalten wurde. Das sind vor allem für Hodler schlechte Nachrichten. Diese konnten bisher ihre Kryptowährungen nach einer Behaltedauer von einem Jahr steuerfrei verkaufen. Ihr Steuerprivileg wird also abgeschafft.

Vorteil für Händler

Die neue Regelung hat jedoch einen großen Vorteil. Dieser trifft die Händler von Kryptowährungen. Sie unterlagen bei Gewinnen bisher dem Einkommenssteuersatz. Dieser steigt progressiv bis zu einer Höchstgrenze von 55 Prozent an. Nun bezahlen auch sie lediglich 27,5 Prozent Steuer von ihrem Gewinn.

Überraschend hingegen ist die steuerliche Behandlung beim Tausch von Kryptowährungen untereinander. Dieser ist nicht mehr steuerpflichtig. Das war bisher anders. Wer beispielsweise mit Bitcoin Ethereum kaufte, musste Kursgewinne versteuern. Das ändert sich jetzt. Ab Inkrafttreten der Steuerreform werden die Steuern erst dann fällig, wenn man die Krypto-Assets in eine traditionelle Währung, wie den Euro, tauscht. Wer hingegen Dienstleistungen oder Produkte mit Kryptowährungen bezahlt, die zuvor im Kurs gestiegen sind, wird steuerpflichtig.

Ärger über den Stichtag

Kopfschütteln hat hingegen der Stichtag ausgelöst. Die neuen Steuerregeln gelten nämlich bereits rückwirkend ab 28. Februar 2021. Das ist umso verwunderlicher, als dass die geplanten Regelungen erst am 6. Oktober 2021 präsentiert wurden und ab 1. März 2022 in Kraft treten werden. Das bedeutet, dass alle Transaktionen nach dem 1. März 2021 unter die Neuregelung fallen werden.

Damit unterwandert die Republik Österreich Käufe, die in den letzten Monaten in gutem Glauben getätigt wurden. Fallen dabei Kursgewinne beim Verkauf an, sind diese in jedem Fall zu versteuern. Alle Käufe vor dem 1. März 2021 fallen noch unter die alte Regelung und können nach Ablauf der Behaltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

Ausweg Transfer in andere Kryptowährungen

Ein Ausweg könnte darin bestehen Kursgewinne in einen Stablecoin zu transferieren und seine Kursgewinne erst danach beim Verkauf mit dem neuen Steuersatz zu versteuern. Wer nach dem 1. März 2021 Kryptowährungen gekauft hat, sollte auf jeden Fall die einjährige Behaltefrist beachten, sonst unterliegt er der Einkommenssteuer, die auf bis zu 55 Prozent ansteigen könnte. Experten beurteilten die Neuregelung als durchaus erfreulich. Sie schaffe Klarheit und vermeide die Steuerpflicht bei Transaktionen zwischen Kryptowährungen untereinander.

Die Abfuhr der Steuer an den Staat wird in Zukunft durch die Krypto-Börsen erfolgen. Diese ziehen beim Verkauf die 27,5 Prozent automatisch ab, wenn dabei Kursgewinne realisiert wurden. Doch Investoren haben gleichzeitig die Möglichkeit, Gewinne und Verluste von Wertpapieren und Kryptowährungen in der Steuererklärung gegenzurechnen. Die neue Regelung gilt als Vorgriff auf europaweit geplante Lösungen, die in eine ähnliche Richtung gehen dürften.

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