Die anonyme Transaktionen in Deutschland sind Geschichte

Georg Steiner
| 2 min read

Nun hat es auch die Kryptowährungen erwischt. Seit 1. Oktober 2021 gilt in die Deutschland die sogenannte Kryptowertetransferverordnung. Sie beendet anonyme Transaktionen digitaler Währungen.

Der durchschnittliche Trader, bzw. Käufer von Bitcoin, Ethereum, Dogecoin, Cardano und Co bemerkt davon allerdings wenig. Schließlich richtet sich die Verordnung des Deutschen Bundesministeriums für Finanzen an Banken und Finanzdienstleister. Sie werden damit aufgefordert, verstärkt Sorgfalt im Umgang mit Kryptowährungen walten zu lassen.

Der Handel wird transparent

Konkret bedeutet dies, dass sie bei Transfers, an denen ausschließlich Kryptowertedienstleister beteiligt sind, Name, Anschrift und Kontodaten aller Beteiligten erheben, speichern und übermitteln müssen. Entsprechende interne Verfahren sollen sicherstellen, dass eine Transaktion nur dann durchgeführt werden kann, wenn diese Angaben vorliegen.

Ist eine Bank oder ein Finanzdienstleister dazu nicht in der Lage, verpflichtet ihn die Verordnung dies bei der Deutschen Bankenaufsicht anzuzeigen. Mit dieser Anordnung werden die Kryptotransaktionen sowie die Wallets in Deutschland transparent.

Deutschland nahm damit bereits im Oktober einen Schritt vorweg, der nun voraussichtlich auch in ganz Europa kommen wird. Dort haben sich vor kurzem alle Länder auf eine gemeinsame Position bei der Nachvollziehbarkeit von Krypto-Überweisungen geeinigt. Zukünftig möchten die Staaten sämtliche Krypto-Transfers nachvollziehen können, das bedeutet auch hier das Ende der Anonymität.

Überfallartige Umsetzung

Die Begründung für diesen Schritt unterscheidet sich nicht von jener, mit der Deutschland seine Kryptowertetransferverordnung in Kraft gesetzt hat. Die jetzt lückenlos mögliche Nachvollziehbarkeit aller Transfers soll zukünftig Terrorfinanzierung und Geldwäsche verhindern sowie aufdecken. Die Neuregelung basiert auf einer Empfehlung der Financial Actions Task Force (FATF). Dabei handelt es sich um das international führende Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Kritiker warfen der letzten Deutschen Bundesregierung vor, lediglich zweieinhalb Wochen Konsultationsfrist vorgesehen zu haben, bevor die Verordnung in Kraft trat. Betroffenene Unternehmen hatten gar nur wenige Tage Zeit, die technischen Voraussetzungen für die Erfüllung ihrer Pflichten zu schaffen.

Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen

Damit nicht genug, stellt die Verordnung einen Vorgriff auf jene Regulierung dar, die ohnehin auf europäischer Ebene geplant ist. Deutsche Unternehmen erleiden daher mit der Kryptowertetransferverordnung einen Wettbewerbsnachteil. Trotz dieser nachvollziehbaren Argumente wurde die Verordnung durchgepeitscht und gilt seit 1. Oktober dieses Jahres.

Mit der Umsetzung verlieren Kryptowährungen ein zentrales Asset, das seit ihrer Gründung ein wesentlicher Bestandteil ihrer DNA war, nämlich die Anonymität. Doch Experten sehen durchaus auch Vorteile in der Neuregelung. Sie könnte Kryptowährungen einen Vertrauensschub verpassen.

Nächster Schritt Steuernachzahlungen?

Schließlich ist das Argument einer verstärkten staatlichen Kontrolle nicht von der Hand zu weisen. Der Bürger wird von diesen Vorschriften in der Realität wenig mitbekommen, schließlich trifft sie ausschließlich jene Unternehmen, die seine Transaktionen durchführen. Man darf gespannt sein, wann die Datenflut ihren Niederschlag in verstärkten Steuernachforderungen finden wird.

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