Beschlagnahmte Coins kassiert der Staat

Georg Steiner
| 3 min read

Kryptowährungen tauchen immer wieder in den internationalen Schlagzeilen im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten auf. Das dient Gegnern von Bitcoin und Co. gerne dazu, die digitalen Währungen zu verteufeln.

Doch diese sind bei illegalen Machenschaften genauso ein Mittel zum Zweck wie Bankkonten oder Kreditkarten. Niemand käme auf die Idee diese zu verbieten, nur weil sie auch von Kriminellen genutzt werden. Eine verstärkte Regulierung des Marktes könnte mithelfen, die Vorurteile abzubauen. 

Im Zuge dieser Diskussionen ist eine weitere interessante Frage aufgetaucht. Was passiert eigentlich mit jenen Kryptowährungen, die Behörden bei ihren Ermittlungen entdecken und beschlagnahmen?

Einige Hürden

Die Rechtslage ist relativ einfach. Die deutschen Staatsanwaltschaften dürfen Bitcoin, Ripple, Ethereum, Dogecoin und jede andere Kryptowährung, die sie beim Aufdecken krimineller Aktivitäten beschlagnahmen, verkaufen. Doch was auf den ersten Blick einfach klingt, ist nicht immer so. Wenn die Behörden daran gehen wollen, diese Vermögenswerte in Fiat-Währungen wie den Euro zu tauschen, dann stehen sie vor einigen Hürden.

Der Wert kann stark schwanken

Digitale Währungen kämpfen immer noch mit einer hohen Volatilität. Daher gilt es für die Staatsanwaltschaften den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf festzulegen. Anderenfalls können die die digitalen Vermögen massiv an Wert verlieren. Die Nutzung als Kryptowährung ist für die Behörden ausgeschlossen. Sie dürfen diese Vermögen nur in Euro für sich nutzen, daher sind sie zum Verkauf gezwungen.

Das schreibt auch die deutsche Strafprozessordnung vor. Sie beinhaltet eine sogenannte Notfallveräußerung. Diese kommt zum Tragen, wenn bei der Beschlagnahme von Vermögensgütern ein erheblicher Wertverlust droht. Dieser ist bei digitalen Währungen jedoch immer möglich.

Verkauf bereits vor der Verurteilung

Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaften daher Kryptowährungen bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung verkaufen dürfen. Kommt es zu einer Verurteilung, fließt das erzielte Geld in die Staatskasse.

In den meisten deutschen Bundesländern kümmern sich die Staatsanwaltschaften für Cyberkriminalität um diese Fälle. Diese nutzen entweder Handelsplattformen im Netz oder eigene zentrale Verwertungsstellen und Auktionsportale für den Verkauf der Kryptowährungen.

Doch nicht immer ist eine Verwertung möglich. Schließlich haben Verdächtige kein Interesse daran, ihr digitales Vermögen freizugeben und weigern sich daher das Passwort für ihre Wallet bekannt zu geben.

100 Millionen Euro für Hessen

Zuletzt erregte das Bundesland Hessen mit dem Verkauf von Kryptowährungen im Wert von 100 Millionen Euro für Aufsehen. Diese stammten aus dem Besitz von insgesamt drei mittlerweile verurteilten Drogenhändlern. Dazu bedienten sich die Behörden eines Spezialisten. Das Bankhaus Scheich ist im Kryptowährung-Geschäft aktiv und half mit, die Vermögenswerte zu veräußern. Die Transaktion war laut Angaben der Bank innerhalb einer Woche abgewickelt.

Die Banker gingen darüber hinaus mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Partnerschaft ein, die sicherstellen soll, dass zukünftige Verkäufe schnell und rechtssicher abgewickelt werden können.

Profiteur des Verkaufs ist das Land Hessen, das sich über eine Aufbesserung seiner Landeskasse in Höhe von 100 Millionen Euro freuen darf.

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